Der erste Arbeitstag nach einer längeren Krankheit ist für viele Beschäftigte nicht einfach. Die Leistungsfähigkeit ist oft noch eingeschränkt, gleichzeitig steigen Unsicherheit und Druck, möglichst schnell wieder voll einsatzfähig zu sein.
Genau dafür wurde das Hamburger Modell entwickelt. Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag und schafft Raum, Belastung kontrolliert aufzubauen, statt sofort wieder vollständig funktionieren zu müssen. Sie schützt Beschäftigte vor Überforderung und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter nachhaltig wieder einzugliedern.
Als BGM Anbieter unterstützen wir von KaiserBeratung Unternehmen dabei, Wiedereingliederungsprozesse strukturiert zu begleiten und passende Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements umzusetzen.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Das Hamburger Modell ermöglicht eine stufenweise Rückkehr nach längerer Krankheit
- Beschäftigte gelten währenddessen weiterhin als arbeitsunfähig
- Die Arbeitszeit wird schrittweise erhöht und individuell angepasst
- Voraussetzung ist eine ärztliche Empfehlung sowie die Zustimmung aller Beteiligten
- Während der Wiedereingliederung werden meist Krankengeld oder Übergangsgeld gezahlt
- Das Hamburger Modell ist häufig Teil des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Unterschied zwischen Hamburger Modell und stufenweiser Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist der offizielle rechtliche Begriff für die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag nach längerer Krankheit. Das Hamburger Modell bezeichnet die bekannteste Form dieser Wiedereingliederung und wird im Alltag häufig synonym verwendet. Gemeint ist dabei in der Regel derselbe Prozess: Beschäftigte kehren schrittweise an ihren Arbeitsplatz zurück, während die Arbeitsbelastung kontrolliert erhöht wird.
Was ist das Hamburger Modell?
Das Hamburger Modell ist eine gesetzlich geregelte Form der stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Rehabilitation. Ziel ist es, Beschäftigten einen schrittweisen und gesundheitsgerechten Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. Dabei wird die Arbeitszeit über einen festgelegten Zeitraum hinweg langsam gesteigert. Beschäftigte beginnen häufig mit wenigen Stunden pro Tag und erhöhen die Belastung Schritt für Schritt, bis die reguläre Arbeitszeit wieder erreicht ist.
Wichtig dabei: Während der Wiedereingliederung gelten Mitarbeiter weiterhin als arbeitsunfähig. Statt regulärem Arbeitsentgelt erhalten sie in der Regel Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen. Das Hamburger Modell ist häufig Bestandteil des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und wird oft mit weiteren Maßnahmen kombiniert, beispielsweise ergonomischen Anpassungen, organisatorischer Entlastung oder gesundheitsfördernden Angeboten.
Voraussetzungen für die stufenweise Wiedereingliederung
Damit das Hamburger Modell durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist vor allem, dass eine schrittweise Rückkehr aus medizinischer Sicht sinnvoll und möglich ist.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Ärztliche Empfehlung | Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass eine stufenweise Wiedereingliederung medizinisch sinnvoll ist. |
| Eingeschränkte Belastbarkeit | Die betroffene Person ist noch nicht vollständig arbeitsfähig, kann aber bereits teilweise arbeiten. |
| Zustimmung aller Beteiligten | Mitarbeiter, Arbeitgeber und Leistungsträger müssen der Wiedereingliederung zustimmen. |
| Geeigneter Arbeitsplatz | Die Tätigkeit muss so gestaltet werden können, dass eine schrittweise Belastungssteigerung möglich ist. |
| Individueller Stufenplan | Für die Wiedereingliederung wird ein konkreter Plan mit Arbeitszeiten und Belastungsstufen erstellt. |
Der Ablauf im Hamburger Modell – Schritt für Schritt

1. Ärztliche Einschätzung und Empfehlung
Am Anfang steht immer eine medizinische Beurteilung. Der behandelnde Arzt prüft, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist und ob die gesundheitliche Situation eine schrittweise Rückkehr erlaubt. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
2. Erstellung des Stufenplans
Auf Basis der ärztlichen Empfehlung wird anschließend ein individueller Stufenplan für das Hamburger Modell erstellt. Der Plan orientiert sich an der aktuellen Belastbarkeit und soll Überforderung vermeiden.
Dieser legt fest:
- mit welcher Arbeitszeit begonnen wird
- wie die Belastung schrittweise erhöht wird
- welche Tätigkeiten übernommen werden können
- wie lange die Wiedereingliederung voraussichtlich dauert
3. Einreichung und Prüfung
Der ausgearbeitete Stufenplan des Hamburger Modells wird beim Arbeitgeber eingereicht und anschließend an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet. Das ist meistens die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Diese prüfen, ob die formalen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und genehmigen die Maßnahme. Erst nach der Genehmigung kann die Wiedereingliederung offiziell beginnen.
4. Beginn der Wiedereingliederung
Nach der Genehmigung startet die praktische Umsetzung des Hamburger Modells. Beschäftigte arbeiten zunächst mit reduzierter Arbeitszeit und angepasster Belastung. Die Arbeitszeit wird anschließend Schritt für Schritt erhöht.
5. Begleitung und Anpassung im Verlauf
Während des gesamten Prozesses wird regelmäßig überprüft, ob die Belastung passend ist. Falls notwendig, kann der Stufenplan angepasst werden. Gerade bei psychischen oder komplexen Erkrankungen ist diese flexible Begleitung besonders wichtig. Regelmäßige Gespräche im Rahmen des BEM Gesprächs helfen dabei, Belastungen frühzeitig zu erkennen und den Wiedereingliederungsprozess passend anzupassen.
6. Abschluss oder Neuorientierung
Im Idealfall endet das Hamburger Modell mit der vollständigen Rückkehr an den Arbeitsplatz. Sollte sich herausstellen, dass eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich ist, werden gemeinsam alternative Lösungen geprüft, etwa Anpassungen des Tätigkeitsbereichs oder andere Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. In vielen Unternehmen ist das Hamburger Modell dabei fest in den BEM Prozess eingebunden und bildet eine zentrale Maßnahme innerhalb der strukturierten Wiedereingliederung.
Dauer des Hamburger Modells
Die Dauer des Hamburger Modells ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich nach dem individuellen Gesundheitszustand, der Belastbarkeit und dem Verlauf der Wiedereingliederung. In der Praxis bewegen sich viele Wiedereingliederungen zwischen vier und zwölf Wochen. Bei komplexen Erkrankungen oder längeren Ausfallzeiten kann die Dauer auch mehrere Monate betragen. Wichtig ist, dass die Belastung nicht zu schnell gesteigert wird. Der Stufenplan sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, damit die Rückkehr langfristig stabil gelingt.
Wer zahlt während des Hamburger Modells?
Während der stufenweisen Wiedereingliederung gelten Beschäftigte weiterhin als arbeitsunfähig. Deshalb besteht in dieser Zeit meist kein Anspruch auf reguläres Arbeitsentgelt. Stattdessen erhalten Betroffene in der Regel sogenannte Lohnersatzleistungen:
- Krankengeld durch die Krankenkasse
- Übergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung
- Leistungen der Agentur für Arbeit bei bestimmten Konstellationen
Erst nach der vollständigen Rückkehr in den regulären Arbeitsalltag lebt der normale Vergütungsanspruch wieder auf. Darüber hinaus unterstützen viele Krankenkassen Unternehmen auch präventiv, beispielsweise durch Krankenkassenzuschüsse im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

Rollen im Hamburger Modell – Arbeitgeber und Mitarbeiter im Zusammenspiel
Die stufenweise Wiedereingliederung funktioniert nur dann nachhaltig, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter eng zusammenarbeiten. Beide Seiten übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben und tragen gemeinsam dazu bei, den Wiedereinstieg gesundheitsgerecht zu gestalten. Während Arbeitgeber vor allem die organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen, bringen Mitarbeiter ihre aktuelle Belastbarkeit und ihre Erfahrungen aktiv in den Prozess ein. Welche weiteren Beteiligten im BEM eine Rolle spielen, wie etwa BEM Beauftragte, Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung, erläutern wir ausführlich im Beitrag zu den Akteuren im BEM.
| Arbeitgeber | Mitarbeiter |
|---|---|
| Schafft organisatorische Rahmenbedingungen für die Wiedereingliederung | Beteiligen sich aktiv am Prozess |
| Ermöglicht angepasste Arbeitszeiten und Aufgaben | Schätzen die eigene Belastbarkeit realistisch ein |
| Sorgt für klare Aufgabenabstimmung und Priorisierung | Geben Rückmeldung zu Belastung und Fortschritt |
| Begleitet den Prozess strukturiert und wertschätzend | Kommunizieren offen, wenn Grenzen erreicht sind |
| Ermöglicht Anpassungen des Stufenplans bei Bedarf | Akzeptieren Anpassungen als Teil des Prozesses |
| Fördert eine unterstützende Teamkultur | Tragen zur Stabilisierung des Arbeitsalltags bei |
Sonderfälle im Überblick
Nicht jede Wiedereingliederung verläuft unter denselben Bedingungen. Je nach gesundheitlicher Situation, Arbeitsmodell oder Beschäftigungsform gelten unterschiedliche Anforderungen und Besonderheiten. Deshalb sollte das Hamburger Modell immer individuell angepasst werden.
Stufenweise Wiedereingliederung nach Reha
Nach einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation wird das Hamburger Modell besonders häufig eingesetzt. Ziel ist es, die während der Reha erreichten Fortschritte schrittweise in den Arbeitsalltag zu übertragen und die Belastung kontrolliert aufzubauen. Die Wiedereingliederung erfolgt dabei meist in enger Abstimmung mit Ärzten, Reha-Einrichtungen und Leistungsträgern.
Hamburger Modell im Homeoffice
Auch im Homeoffice kann eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein, insbesondere bei psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen. Gerade im Homeoffice sind klare Strukturen besonders wichtig.
Voraussetzung ist jedoch, dass:
- Aufgaben klar definiert sind
- Arbeitszeiten verbindlich geregelt werden
- regelmäßige Abstimmungen stattfinden
- Überlastung frühzeitig erkannt wird
Stufenweise Wiedereingliederung für Beamte
Auch Beamte können eine stufenweise Wiedereingliederung nutzen. Allerdings gelten hier besondere dienstrechtliche Regelungen, die sich von klassischen Arbeitsverhältnissen unterscheiden können. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Dienstherrn und orientiert sich an beamtenrechtlichen Vorgaben. Eine frühzeitige Klärung der Rahmenbedingungen ist empfehlenswert, um den Wiedereinstieg rechtssicher und planbar zu gestalten.
Stufenweise Wiedereingliederung nach Elternzeit
Auch eine stufenweise Wiedereingliederung nach einer Elternzeit kann sinnvoll sein, insbesondere wenn sich Arbeitsinhalte, Arbeitszeiten oder Belastungen verändert haben. Zwar handelt es sich dabei nicht um eine klassische Wiedereingliederung nach Krankheit, dennoch kann der schrittweise Aufbau helfen, die Rückkehr in den Berufsalltag besser zu gestalten.
Hamburger Modell bei Teilzeit
Das Hamburger Modell ist auch bei Teilzeitbeschäftigung möglich. In diesen Fällen orientiert sich der Stufenplan nicht an einer Vollzeitstelle, sondern an der individuell vereinbarten Teilzeitregelung. Die Arbeitszeit wird schrittweise bis zur regulären Teilzeit erhöht, um Belastungen kontrolliert aufzubauen und die Rückkehr langfristig zu stabilisieren.
Wichtig ist, dass die Zielarbeitszeit klar definiert ist und der Stufenplan des Hamburger Modells entsprechend angepasst wird. Gerade bei Teilzeitmodellen bietet die stufenweise Wiedereingliederung die Möglichkeit, Belastungen kontrolliert aufzubauen und die Rückkehr langfristig stabil zu gestalten.
Formulare und Antragstellung
Damit das Hamburger Modell starten kann, muss ein ärztlicher Stufenplan erstellt und beim zuständigen Leistungsträger eingereicht werden. Dieses Formular bildet die Grundlage für die gesamte Wiedereingliederung und beschreibt, wie die schrittweise Rückkehr konkret umgesetzt werden soll.
Was enthält das Formular?
Im Stufenplan werden unter anderem folgende Punkte festgelegt:
- geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer der Wiedereingliederung
- schrittweise Entwicklung der Arbeitszeit
- mögliche Tätigkeiten und Belastungen
- medizinische Einschätzung zur Belastbarkeit
- Unterschriften aller Beteiligten
Wie wird der Antrag gestellt?
Nach der Erstellung wird der Stufenplan beim Arbeitgeber eingereicht und anschließend an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.
Je nach Situation kann dies sein:
| Leistungsträger | Zuständig bei |
|---|---|
| Krankenkasse | Krankengeldbezug während der Arbeitsunfähigkeit |
| Deutsche Rentenversicherung | Wiedereingliederung nach Reha oder Übergangsgeld |
| Agentur für Arbeit | bestimmten Sonderfällen oder Leistungen nach SGB III |
Worauf sollte besonders geachtet werden?
Der Stufenplan sollte realistisch aufgebaut sein und ausreichend Spielraum für Anpassungen lassen. Zu schnelle Belastungssteigerungen können den Erfolg der Wiedereingliederung gefährden.
Wichtig ist deshalb eine enge Abstimmung zwischen:
- behandelnder Ärztin oder behandelndem Arzt
- Arbeitgeber
- Mitarbeiter
- zuständigem Leistungsträger
Je klarer der Ablauf abgestimmt ist, desto reibungsloser verläuft in der Regel die Wiedereingliederung.

Checkliste für Mitarbeiter: Stufenweise Wiedereingliederung beantragen
Bevor die stufenweise Wiedereingliederung startet, hilft es, die wichtigsten Schritte und Unterlagen im Blick zu behalten.
Vorbereitung
- Ärztlich klären, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist
- Eigene Belastbarkeit realistisch einschätzen
- Offene Fragen zur Rückkehr notieren
Stufenplan erstellen
- Beginn und voraussichtliche Dauer festlegen
- Arbeitszeit schrittweise planen
- Tätigkeiten definieren, die zunächst übernommen werden können
- Pausen und Erholungsphasen berücksichtigen
Abstimmung mit dem Arbeitgeber
- Stufenplan gemeinsam besprechen
- Klären, ob Aufgaben und Arbeitszeiten umsetzbar sind
- Ansprechpartner für Rückfragen festlegen
Formular und Antrag
- Ärztliches Formular vollständig ausfüllen lassen
- Eigene Unterschrift nicht vergessen
- Zustimmung des Arbeitgebers einholen
- Antrag rechtzeitig an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten
Während der Wiedereingliederung
- Regelmäßig Rückmeldung zur Belastung geben
- Veränderungen frühzeitig ansprechen
- Ärztliche Begleitung wahrnehmen
Abschluss
- Übergang zur regulären Arbeit abstimmen
- Bei Bedarf Anpassungen oder weitere BEM Maßnahmen besprechen
Praxisbeispiel: Stufenweise Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung
Situation
Ein Sachbearbeiter kehrt nach einem längeren krankheitsbedingten Ausfall aufgrund eines Burnouts an seinen Arbeitsplatz zurück. Gemeinsam mit der behandelnden Ärztin wird entschieden, dass eine sofortige Rückkehr in Vollzeit zu belastend wäre. Deshalb wird eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell empfohlen, um den Wiedereinstieg kontrolliert und gesundheitsschonend zu gestalten.
Maßnahmen und Ablauf
Der individuelle Stufenplan ist auf acht Wochen ausgelegt. In den ersten beiden Wochen arbeitet der Mitarbeiter täglich zwei Stunden und übernimmt ausschließlich klar abgegrenzte Aufgaben mit geringer Komplexität. Gleichzeitig werden Meetings und zusätzliche Belastungen bewusst reduziert.
Ab der dritten Woche wird die Arbeitszeit schrittweise auf vier Stunden pro Tag erhöht. Die Aufgaben werden erweitert, bleiben jedoch klar priorisiert und strukturiert. Zusätzlich finden regelmäßige kurze Abstimmungen mit der Führungskraft statt, um Belastung, Fortschritt und mögliche Anpassungen frühzeitig zu besprechen. In der letzten Phase der Wiedereingliederung arbeitet der Sachbearbeiter sechs Stunden täglich und nähert sich damit schrittweise seiner regulären Arbeitszeit an.
Ergebnis
Nach Abschluss der acht Wochen gelingt die vollständige Rückkehr in den Arbeitsalltag ohne erneute gesundheitliche Rückschläge. Die schrittweise Belastungssteigerung sorgt für mehr Sicherheit und Stabilität. Gleichzeitig profitiert auch das Unternehmen von einer nachhaltigen Wiedereingliederung und einer langfristig gesicherten Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters.
Typische Herausforderungen und passende Lösungen
| Herausforderung | Warum problematisch? | Mögliche Lösung |
|---|---|---|
| Zu schnelle Steigerung der Arbeitszeit | Kann zu Überforderung und erneuten gesundheitlichen Rückschlägen führen. | Arbeitszeit nur schrittweise erhöhen und den Stufenplan regelmäßig überprüfen. |
| Unklare Erwartungen an Aufgaben und Leistung | Unsicherheit und zusätzlicher Druck entstehen. | Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Prioritäten klar abstimmen. |
| Unsicherheit im Team | Missverständnisse oder Spannungen können den Wiedereinstieg erschweren. | Sensible und datenschutzkonforme Kommunikation durch Führungskräfte. |
| Starre Umsetzung des Stufenplans | Der Plan passt möglicherweise nicht mehr zur tatsächlichen Belastbarkeit. | Regelmäßige Rückmeldungen einholen und Anpassungen ermöglichen. |
| Fehlende Abstimmung zwischen Beteiligten | Informationen gehen verloren und Prozesse verzögern sich. | Frühzeitige Kommunikation zwischen Arzt, Arbeitgeber und Mitarbeiter sicherstellen. |
| Zu hohe Eigenansprüche der betroffenen Person | Mitarbeiter überfordern sich häufig selbst, um schnell wieder „voll leistungsfähig“ zu sein. | Realistische Belastungsgrenzen akzeptieren und den Wiedereinstieg bewusst schrittweise gestalten. |
Fazit – das Hamburger Modell als Brücke zurück in den Beruf
Das Hamburger Modell ermöglicht eine schrittweise und gesundheitsgerechte Rückkehr in den Arbeitsalltag nach längerer Krankheit oder Rehabilitation. Durch die kontrollierte Steigerung der Belastung hilft die stufenweise Wiedereingliederung dabei, Überforderung zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu stabilisieren.
Besonders erfolgreich ist das Modell dann, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten und der Wiedereinstieg flexibel an die tatsächliche Belastbarkeit angepasst wird. In vielen Unternehmen ist das Hamburger Modell heute ein wichtiger Bestandteil des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und ergänzt weitere Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sinnvoll.
Wir von KaiserBeratung unterstützen Unternehmen dabei, Wiedereingliederungsprozesse strukturiert zu begleiten und nachhaltige Lösungen im Rahmen eines professionellen Gesundheitsmanagements umzusetzen.
